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BVerwG, 29.11.2005 - 3 B 100.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Frage nach der Annahme der Unrichtigkeit von Daten in einer Personenakte des Bundesamtes für Verfassungsschutz bei fehlender Aufklärungsmöglichkeit - Verweigerung des Bundesamtes zur Erteilung von Auskünften - Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Köln, 17.07.2003 - 20 K 2054/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2005 - 21 A 4183/03
- BVerwG, 29.11.2005 - 3 B 100.05
- BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 34.05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 34.05
Verfassungsschutz; Personenakte; Datenschutz; Berichtigung; …
Auszug aus BVerwG, 29.11.2005 - 3 B 100.05
Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 34.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
- VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 131-IV-07 : I. Mit ihrer am 12. November 2007 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer gegen den am 12. Oktober 2007 zugestellten Beschluss des Sächsischen Landessozialgerichts vom 1. Oktober 2007 (L 3 B 100/05 AS), mit dem der Antrag der Beschwerdeführerin zu 2. auf Aufgreifen des Anhörungsrügeverfahrens abgelehnt wurde.